Habe dieses Jahr meine Buchhaltung mit Collmex gemacht. Ich bin begeistert. Web 2.0 für Buchhalter sozusagen. Keine Installation nötig, Rechnungsbuchhaltung, Angebotserstellung, Anlagenbuch, Reisekostenabrechnung, Umsatzsteuerabrechnung – alles als Webservice immer dabei. Für mich als Freiberufler ideal. Besonders praktisch finde ich, dass man überall, wo man Webzugriff hat, also auch im Internetcafé oder direkt beim Kunden, schnell mal ein Angebot oder eine Rechnung schreiben kann, eine Benzinrechnung wegbuchen oder eine Umsatzsteueranmeldung ans Finanzamt schicken kann. Enorm zeitsparend.
Auch der Jahresabschluss ging ruckzuck. Abschreibungen gebucht, private Nutzungen KfZ und Telefon gebucht, Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember geschickt und gleich Umsatzsteuererklärung ausgefüllt. Alles kein Aufwand. Nun aber mein “Problem”:
Obwohl ich mit dem Umsatzsteuerkram fertig bin, schleppt Collmex die Inhalte der Konten für anrechenbare Vorsteuer (1576 und 1571), Umsatzsteuer (1776) und Umsatzsteuervorauszahlungen/erstattungen (1780) ins neue Jahr mit. Stört mich irgendwie. In der Onlinehilfe lese ich, dass man die Steuerkonten abschliessen kann, indem man die Salden auf “Umsatzsteuer laufendes Jahr” (1789) umbucht. Steht aber dabei, dass das NICHT für Einnahme-Überschuss-Rechner gilt. Was mache ich jetzt als Freiberufler? Bin ja EÜR. Soll ich das nun trotzdem machen? Spricht was dagegen? Und wann mache ich das? Wenn ich den Umsatzsteuerbescheid vom Finanzamt zurückbekommen habe? Oder gleich?
Also, falls hier ein Buchhaltungskundiger mitliest, der den SKR3 bei Freiberuflern anwendet, bitte mal melden!